Allgemeine Geschäftsbedingungen für
b2b.brauhaus-tegernsee.de
Stand: Januar 2022
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der
Herzoglich Bayerisches Brauhaus Tegernsee KG
Schlossplatz 1
83684 Tegernsee
Geschäftsführung: Christian Wagner
Registergericht: AG München, HRA78617
Telefon: 08022 / 1802-0
Telefax: 08022 / 1802-43
E-Mail: info@brauhaus-tegernsee.de
und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten für Geschäftskontakte mit Unternehmern oder Kaufleuten, jedoch nur wenn sie eine Lieferadresse in Deutschland angeben.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2) Wir haben für Kunden des Onlineshops b2b.brauhaus-tegernsee.de einen Mindestbestellwert: je nach Kundengruppe variiert der Mindestbestellwert, der dem Warenkorb zu entnehmen ist.
Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.
(3) Wir werden den Zugang der über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt, und der Kunde wird zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert (Geschäftsbedingungen gemäß Ziffer 6 Abs. 1).
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden nach deren Kaufpreiszahlung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen. In der Regel 5 Werktage.
(5) Sollte die Lieferung der bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
3. Lieferbedingungen
(1) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(2) Für die Lieferungen der Bestellungen unserer Kunden des Onlineshops b2b.brauhaus-tegernsee.de nutzen wir unseren eigenen Lieferdienst. Lieferungen finden zweimal in der Woche statt.
(3) Die Lieferfrist beträgt circa 1-5 Werktage, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit der vollständigen Kaufpreiszahlung und Vertragsabschluss gemäß Ziffer 2 Abs. 4. Den genauen Liefertermin kann der Kunde am Ende der Kaufabwicklung im Onlineshop einsehen.
4. Preise
(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Online-Shop verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise kann der Kunde der Preisliste entnehmen. Hinzu kommen die auf das Leergut zu zahlenden Pfandzahlungen oder Kautionen.
(2) Für Kunden des Onlineshops b2b.brauhaus-tegernsee.de fallen keine zusätzlichen Versandkosten an.
5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kaufpreis ist spätestens ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.
(2) Der Kunde kann den Kaufpreis nach seiner Wahl auf unser im Online-Shop angegebenes Konto überweisen oder uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Auch ist unser Kunde zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.
(4) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
7. Leergut
(1) Auf das Leergut geleistete Pfandzahlungen oder Kautionen dienen nur als Sicherheit. Das Leergut wird nur zurückgenommen, wenn es unbeschädigt und von uns (HTB) wieder verwendbar ist.
8. Gewährleistung
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
(3) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in schriftlich oder elektronischer Form (bierbestellung@brauhaus-tegernsee.de) Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
9. Datenschutzerklärung
(1) Die Datenschutzerklärung finden unsere Kunden unter folgendem Link:
https://b2b.brauhaus-tegernsee.de/datenschutzerklaerung
10. Haftung
(1) Wir haften den Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und
-ausschlüssen unberührt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Wenn der Kunde Kaufmann ist und Seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist der ausschließliche Gerichtsstand für Kaufleute der Sitz des Verkäufers, das Amtsgericht Miesbach / Landgericht München II. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
12. Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.